Aufgaben und Stellung der Datenschutzbeauftragten

Europäischer Datenschutzausschuss zieht Bilanz nach Prüfung

Nach einer gemeinsamen europaweiten Prüfung der Stellung und der Aufgaben von Datenschutzbeauftragten beriet sich der Europäische Datenschutzausschuss in seiner ersten Sitzung des Jahres 2024 am 17. Januar zu deren Ergebnissen. An der Aktion war auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht beteiligt, das sich mit Prüfungen bei über 30 bayerischen Unternehmen an der Aktion beteiligte. Dabei standen nicht nur Global Player, sondern auch mittlere und kleine Unternehmen im Fokus. In der Mehrheit der Fälle gab es problembehaftete Auffälligkeiten, die weitere Nachfragen erforderlich machten, um abschließend prüfen zu können, ob die betroffenen Unternehmen der DSG-VO, der Datenschutz-Grundverordnung, genügen.

Wichtige Kontrollfunktion

Denkt man an die aktuellen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz oder an den seit Januar 2024 geltenden Data Act, wird schnell deutlich, dass auf die Datenschutzbeauftragten stets aktuelle Fragestellungen zukommen. Auch aufgrund dieser Entwicklungen nehmen die Beauftragten eine ungemein wichtige Kontrollfunktion ein. Sie sind es, die den Datenschutz Tag für Tag vertreten und letztlich auch für die datenschutzgerechte Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft einstehen.

Prüfung zeigt Schwachstellen auf

Die Prüfung habe auch Schwachstellen gezeigt. Zum einen im Bereich der zur Verfügung stehenden Ressourcen, der Aufgaben beziehungsweise Zusatzfunktionen. Zum anderen wurden aber auch Missverständnisse deutlich, wenn es um die Berichterstattung der Datenschutzbeauftragten gegenüber der höchsten Führungsebene ging. Auch das

Bewusstsein dafür, wie die Datenschutzbeauftragten an der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu beteiligen sind, war nicht immer unmissverständlich.

Ermutigende Ergebnisse

Dennoch wurden die Ergebnisse insgesamt als ermutigend eingestuft. Die meisten Befragten bestätigten, dass sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erledigung ihrer Aufgaben besäßen und dass sie regelmäßig an Schulungen teilnehmen würden. So wurden klare Aufgabendefinitionen, die der DS-GVO entsprechen, genannt. Außerdem sei ihre Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewahrt. Dennoch spricht sich der Ausschuss dafür aus, auch künftig Maßnahmen zur weiteren Information, Sensibilisierung und Durchsetzung der Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen.

Wie steht es um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen?

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: BayLda https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2024_01.pdf

Bundesrat hat über Paragraf 38 BDSG beraten
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