Streit um den Einsatz des Videokonferenzsystems ZOOM beigelegt

Bereits im August des Jahres 2021 hatte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kurz HmbBfDI, gegenüber der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg eine Warnung ausgesprochen: Die Senatskanzlei beabsichtigte damals, das Videokonferenzsystem Zoom so einzusetzen, dass die Weitergabe personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika – so der HmbBfDI – mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar sei.

Vergleich geschlossen

Die Senatskanzlei erhob im September 2021 gegen diese Warnung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage. Zu einer gerichtlichen Entscheidung kam es bislang allerdings nicht. Doch nun haben HmbBfDI und Senatskanzlei der FHH das Verfahren über den Einsatz von Zoom vor dem VG Hamburg mit einem Vergleich einvernehmlich beenden können.

Veränderte Rahmenbedingungen nach Angemessenheitsbeschluss

Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission gab am 10. Juli 2023 einen Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 Abs. 1 DSGVO bekannt, wodurch sich die Rahmenbedingungen änderten, die der Warnung zugrunde lagen. Dementsprechend kann das Datenschutzniveau der Übermittlung der personenbezogenen Daten nun als angemessen betrachtet werden, womit deren Weitergabe nun wieder zulässig ist.

Veränderte Rechtslage

Gegenüber dem Jahr 2021 hat sich die Rechtslage also derart geändert, dass die Grundlage für die im August 2021 ausgesprochene Warnung nun entfällt.

Pragmatische Entscheidung in Sachen Datenschutz

So konnten sich die Senatskanzlei und der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit darauf einigen, dass es heute nicht mehr zielführend ist, den Rechtsstreit fortzusetzen. Von einer gerichtlichen Klärung, ob die ausgesprochene Warnung nach der damals geltenden Rechtslage korrekt war, sehen beide Seiten ab.

Datenschutz Prinz beantwortet Ihre Fragen gern

Mit Fragen rund um den Datenschutz im Kontext mit Zoom und anderen Videokonferenzsystemen können Sie sich gern jederzeit an Datenschutz Prinz wenden – entweder unter Telefon 09122 6937302 oder mit einer persönlichen Nachricht!  Wir freuen uns auf Sie und beantworten Ihre Fragen sehr gern.

Ihr Team von Datenschutz Prinz


Hier finden Sie den Originalbeitrag des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 19. September 2023


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