Newsletter und Datenschutz

DS-GVO unbedingt beachten

Um einen digitalen Newsletter zu versenden, benötigt man mindestens eine E-Mail-Adresse. Und weil die E-Mail-Adresse zu den personenbezogenen Daten zählt, sind bei der Speicherung der Daten und selbstverständlich auch beim Newsletterversand immer die Bedingungen der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung, zu beachten. Der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine nützliche Information dazu herausgegeben, worauf man unter dem Aspekt des Datenschutzes rund um den Newsletter außerdem achten muss.

Anmeldung

Noch bevor der erste Newsletter versandt wird, greift die DSGVO. Denn bereits bei der Anmeldung zu einem Newsletter ist einiges zu bedenken. So darf ein Newsletter nur an Empfängerinnen und Empfänger geschickt werden, die dazu ihre Einwilligung gegeben haben. Diese Einwilligung müssen die Versenderinnen und Versender dokumentieren, damit sie sie nachweisen können. Um das zu gewährleisten, verwendet man das Double-Opt-In-Verfahren: Nach der Anmeldung wird an die angegebene E-Mail eine Info über die Anmeldung gesandt, die von der Empfängerin oder dem Empfänger durch einen Klick auf einen Link bestätigt wird. So kann man nachweisen, dass tatsächlich die Inhaberin oder der Inhaber der Adresse den Newsletter abonniert hat.

Welche Daten dürfen gespeichert werden?

Grundsätzlich müssen die Empfängerinnen und Empfänger nur eine Angabe machen – und das ist ihre E-Mail-Adresse. Denn mehr ist nicht nötig, um einen Newsletter zu versenden. Auch nach weiteren Informationen wie dem Namen, dem Geburtsdatum oder dem Geschlecht darf gefragt werden. Aber diese Angaben dürfen nur auf freiwilliger Basis gemacht werden – worauf auch explizit hingewiesen werden muss, d. h. eine Zwangsabfrage bei der Newsletteranmeldung ist nicht zulässig.

Was steht im Newsletter?

Wichtig ist auch, dass vor der Anmeldung über die Inhalte und den Nutzen des Newsletters informiert wird. An diese Angaben muss man sich dann auch gewissenhaft halten. Wer Häkelmuster verspricht, darf nicht plötzlich über Versicherungen informieren. Außerdem muss die Datenschutzerklärung der Absenderin oder des Absenders im Rahmen auf der Seite, über die die Anmeldung erfolgt, verlinkt werden bzw. muss ein einfacher Zugang zu der Datenschutzinformation ermöglicht werden.

Abmelden muss jederzeit möglich sein

Beim Versand jedes Newsletters muss immer auch die Möglichkeit eingeräumt werden, diesen problemlos abzubestellen. Das sollte mindesten so einfach sein wie die Anmeldung. Ob für die Abmeldung ein Link im Newsletter genutzt werden kann oder ob man eine E-Mail schreiben muss, ist nicht entscheidend. Doch mit dem Klick auf den Link und dem Versand der Abbestellung ist die Einwilligung nichtig und es dürfen keine weiteren Newsletter an die abgemeldete Adresse mehr gesandt werden.

Weitere Infos rund um den Datenschutz beim Newsletter Versand

Über weitere Details zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Newsletter Versand informiert der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Darüber hinaus können Sie jederzeit mit Ihren Fragen zum Newsletter Versand auf uns zukommen: Kontaktieren Sie uns gern unter Telefon 09122 6937302 oder senden Sie uns Ihre persönliche Nachricht

Ihr Team von Datenschutz Prinz

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