E-Rezept – und was ist mit dem Datenschutz?

Neue Technik wirft viele Fragen auf

Seit Beginn dieses Jahres ist das rosafarbene Papier-Rezept fast schon Geschichte. Denn medizinische Verordnungen sollen nun als E-Rezept ausgestellt werden. Das funktioniert grundsätzlich so, dass die Verordnung zentral gespeichert wird. Die Fachleute sind sich allerdings nicht einig, ob eine dezentrale Datenhaltung nicht weniger anfällig gewesen wäre. Für die zentrale Speicherung ist der E-Rezept-Fachdienst der IBM Deutschland GmbH verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zuständig.

Wer hat Zugang zum E-Rezept?

Den Zugang zu der Verordnung haben grundsätzlich die Arztpraxis, die Patientinnen und Patienten sowie die Apotheke, in der das Rezept eingelöst werden soll. Damit das Rezept abgerufen werden kann, wird entweder die Gesundheitskarte eingelesen – auf der die Verordnung selbst allerdings nicht gespeichert ist – oder es wird in der Praxis ein Code ausgedruckt, der ebenfalls in der Apotheke eingelesen wird. Eine dritte Möglichkeit ist die Nutzung der E-Rezept-App.

Die Frage nach Datenschutz und Datensicherheit

Wer grundsätzlich skeptisch ist, der neuen Technologie nicht traut oder sie nicht nutzen kann, hat jederzeit die Möglichkeit, über den ausgedruckten Code, der einem QR-Code ähnelt, seiner Apotheke den Zugriff auf die zentral gespeicherten Rezepte zu ermöglichen.

Wichtige Fakten in Kürze

  • Die Vertraulichkeit der Datenübertragung soll durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet werden.
  • Dem E-Rezept-Fachdienst wurde untersagt, Profile der Nutzerinnen und Nutzer anzulegen.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes dürfen keinen Einblick in die Daten nehmen können.
  • Die Daten sollten grundsätzlich nur im DSGVO-Geltungsbereich verarbeitet werden.
  • Die E-Rezepte sollen nach maximal 100 Tagen gelöscht werden.
  • Wer nicht aktiv widerspricht, erhält 2025 eine elektronische Patientenakte, in die automatisch die E-Rezepte eingefügt und nicht mehr gelöscht werden.
  • Die Verantwortung für die zentral organisierte Plattform für die digitalen Applikationen des deutschen Gesundheitswesens trägt übrigens die gematik GmbH.


Sie wollen mehr über das E-Rezept wissen?

Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen! Entweder via Telefon 09122 6937302 oder mit Ihrer persönlichen Nachricht. Wir freuen uns darauf, Sie umfassend zu beraten!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

ChatGPT & Co. datenschutzkonform nutzen – Teil 2
Auskunftsersuchen richtig bearbeiten – Teil 2

Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.