Bürgermeister muss Geldstrafe zahlen

Datenschutzverstoß beim elektronischen Versand von Wahlwerbung

Um Werbung – welcher Art auch immer – per E-Mail oder via Mobiltelefon zu versenden, ist das Einverständnis der Empfängerinnen und Empfänger zwingend erforderlich. Dieses Einverständnis ist zweckgebunden und kann nicht übertragen werden. Ein fiktives Beispiel: Wer seinem Klempner erlaubt, ihm einen Newsletter über handwerkliche Themen zu senden, dem darf die Kirchengemeinde, in dessen Vorstand der Klempner sich engagiert, noch lange keine E-Mails senden.

Verbotene Wahlwerbung

Dass beim Datenschutz insbesondere diese Zweckgebundenheit des Einverständnisses eine sehr ernste Anforderung ist, musste in Österreich nun ein Bürgermeister erfahren, als er Mobilfunknummern von Kundinnen und Kunden seines Arbeitgebers nutzte, um zur niederösterreichischen Landtagswahl am 29. Januar 2023 für sich selbst Wahlwerbung zu betreiben. Ziel des Bürgermeisters war es, Vorzugsstimmen zu erhalten. Auch das Foto von einem Musterstimmzettel hat er gleich mitversandt. Damit missachtete er die Regeln des Datenschutzes, woraufhin von der zuständigen Behörde eine Geldstrafe verhängt wurde.

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger waren von dieser Art der politischen Werbung angetan. Manchen missfiel diese forsche und eben auch nicht datenschutzkonforme Vorgehensweise so sehr, dass sie sich bei der Datenschutzbehörde beschwerten. Die Beschwerden waren erfolgreich und führten zu besagter Geldstrafe.

Rechtswidriger Spam macht einen schlechten Eindruck

Solche Fälle sind für die Empfängerinnen und Empfänger der elektronischen Werbebotschaften mehr als nur ärgerlicher Spam. Sie belegen vor allem, dass die Absenderinnen und Absender respektlos mit Daten umgehen – was immer einen schlechten Eindruck hinterlässt und eben ganz einfach rechtswidrig sein kann.

Mehr Informationen zum Thema Einverständniserklärung

Wir klären Sie gern darüber auf, unter welchen Voraussetzungen Sie wem elektronische Werbung zusenden dürfen. Auch bei der Planung konkreter Werbeaktionen begleiten wir Sie gern mit unserer Expertise. Rufen Sie uns an unter Telefon 09122 6937302 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

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