Bayerisches LKA testet Software mit echten Daten

Software VeRA soll bei Aufklärung schwerer Straftaten unterstützen

Die neue Software VeRA der US-amerikanischen Firma Palantir soll das Bayerische Landeskriminalamt bei der Aufklärung schwerer Straftaten mit automatisierten Datenanalysen unterstützen. Das Land Bayern erwarb die Software, die mehrere Datenbanken der Polizei verknüpfen und auswerten kann, bereits im Jahr 2022. Über 13 Millionen Euro wurden investiert. Allerdings urteilte das Bundesverfassungsgericht schon im Februar 2023, dass die automatisierte Analyse von Daten im Rahmen der Polizeiarbeit lediglich in einem begrenzten Rahmen erlaubt sei.

Landesdatenschutzbeauftragte sieht keine rechtliche Grundlage

Allerdings läuft der Testbetrieb beim LKA dennoch seit März 2023 – und zwar mit echten Personendaten. Nach dem Dafürhalten des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten Thomas Petri, der den Testbetrieb prüfte, fehlt hierfür aber die rechtliche Grundlage. Der Beauftragte teilte dies dem LKA mit und forderte es auf, den Testbetrieb bis zur Klärung offener Fragen einzustellen.

Innenministerium weist Vorwürfe erst einmal zurück

Das Bayerische Innenministerium wollte den Vorgang zunächst prüfen und danach über das künftige Vorgehen entscheiden. Es wies den Vorwurf zurück, dass für die Verwendung echter Daten im Testbetrieb die Rechtsgrundlage fehle, weil der Test lediglich zur Prüfung fachlicher und technischer Funktionen durchgeführt würde. Zudem solle sichergestellt werden, dass die Informationssicherheit gewährleistet ist. Außerdem würde der Testbetrieb keinen polizeilichen Zielen dienen. Der Landesdatenschutzbeauftragte kann es zwar beanstanden, wenn das LKA den Testbetrieb nicht einstellt, er kann ihn aber nicht verbieten.

Kritische Stimmen

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen die Rechtmäßigkeit der Tests mit Echtdaten als nicht gegeben an. Der Innenexperte der Grünen, Konstantin von Notz – er gab das Gutachten in Auftrag – stellt deren Zulässigkeit ebenfalls infrage. Professor Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Experte für Strafrecht und Digitalisierung, stuft die Verwendung der Echtdaten als verfassungswidrig ein. Seiner Auffassung nach spielt es keine Rolle, ob die Daten der Bürgerinnen und Bürger im Test- oder im Regelbetrieb verarbeitet würden.

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