Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen

Mit der Pressemitteilung vom  28.06.2021 veröffentlichen der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ein neues gemeinsames Papier.

Die Maskenpflicht ist ein viel diskutiertes Thema und ein wesentliches Handlungsinstrument bei der Bekämpfung gegen Covid 19 (13. Bayerisches Infektionsschutzmaßnahmengesetz). In Einzelfällen greift bei betroffenen Personen eine Befreiungsvorschrift. Aufgrund zahlreicher Anfragen zu datenschutzrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang, wie z. B. der Inhalt, die Kenntnisnahme  und die Speicherung von ärztlichen Daten, haben der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hierzu Stellung genommen.

In dieser Kurzinformation wurde sich zur Gestaltung von Befreiungsattesten, zur Berechtigung, solche Atteste einzusehen, sowie zur Dokumentation entsprechender Kontrollen geäußert. 

Das gemeinsame Dokument finden Sie hier. 

Oder unter 

https://www.lda.bayern.de

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