Datenschutz-Folgeabschätzung DSFA und Risikoanalyse – Hilfestellung der BayLfD

Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz BayLfD bietet für öffentliche Stellen auf seiner Homepage Informationen und Tools, welche im Zuge einer Prüfung einer DSFA genutzt werden können. Sollten die personenbezogenen Daten nicht auf der Bayerischen Blacklist stehen, gilt hier eine individuelle Prüfung, ob eine DSFA erstellt werden muss.

Sollten Verarbeitungen mit personenbezogenen Daten von der Bayerischen Blacklist erfasst worden, sind bayerische Behörden grundsätzlich zur Durchführung einer DSFA verpflichtet.

Das bisherige Arbeitspapier „ Datenschutz-Folgeabschätzung – Methodik und Fallstudie" wurde ersetzt durch die Orientierungshilfe „Risikoanalyse und Datenschutz-Folgeabschätzung – Systematik, Anforderungen, Beispiele". Die Schritte werden in einzelnen Arbeitsbeispielen dargestellt.

Weitere Werkzeuge in Modulform erklären ein „How-To" wie die Dokumente zu prüfen und umzusetzen sind. Es sind auf der Homepage jeweils Leerformulare und Ausfüllbeispiele zum Download zu finden. Die einzelnen Module sind:

  • Modul 1: Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit
  • Modul 2: DSFA-Erforderlichkeitsprüfung
  • Modul 3: Bericht für eine Verarbeitungstätigkeit
  • Modul 4: Betriebsmittel „IT Personalverwaltungssystem"
  • Modul 5: Betriebsmittel „Videokonferenzsystem"
  • Modul 6: Betriebsmittel „Bildschirmarbeitsplatz"


Hier geht es zur Infoseite des BayLfd


Eure Andrea

Von Datenschutz Prinz 

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